Der Guardian Leseranwalt… zum Thema Buddhismus und organisierte Lobbyarbeit

Die Internationale Shugden Gemeinschaft übt Kritik an einem Artikel des Observer über ihre Aktivitäten

von Stephen Pritchard

4. Juli 2015 – The Guardian: The readers’ editor on... Buddhism and organised lobbying von Stephen Pritchard

Eine Flut von mehreren hundert Protest-Emails erreichte den Observer letzten Monat, nachdem die britische Wochenzeitung, die zur Guardian-Mediengruppe gehört, über in Großbritannien geplante Demonstrationen gegen den Dalai Lama, das im Exil lebende spirituelle Oberhaupt Tibets, berichtet hatte. Gefordert wurden Entschuldigungen und Dementis. Auf Twitter brach ein Empörungssturm aus, vor unserem Londoner Büro wurden Plakate geschwenkt, so dass man fast glauben konnte, es handle sich um eine perfekt organisierte Kampagne mit dem Ziel, die Zeitung zur Rücknahme der Story zu zwingen – und das alles von scheinbar friedliebenden Buddhisten.

In dem Artikel war behauptet worden, chinesische Behörden unterstützten eine Schmutzkampagne der Internationalen Shugden Gemeinschaft (ISC), die den Dalai Lama schwächen sollte und möglicherweise den gesamten Buddhismus bedrohe. Die Sekte, die von der International Campaign for Tibet als extremistisch eingestuft wird, habe Bilder veröffentlicht, die den Dalai Lama als Schwein darstellten, ihn als Muslim bezeichnet und ihn mit Hitler verglichen. Außerdem stand in dem Artikel, dass die Sektenmitglieder an einen bösen Geist glaubten, ohne dessen Namen zu nennen. Dieser beschere seinen Gegnern Wahnsinn und Tod. Die Neue Kadampa Tradition (NKT), die diesen Geist Shugden verehre, so die Story weiter, plane Demonstrationen gegen den Dalai Lama bei seinen Auftritten in einem neuen buddhistischen Zentrum in Hampshire und auf dem Glastonbury Festival. Die NKT wollte dazu keinen Kommentar abgeben.

Shugden-Anhänger schrieben, sie seien keine Extremisten, hätten weder Verbindungen zu China noch die Absicht, den Buddhismus zu spalten, und die Demonstrationen seien auch nicht von der NKT organisiert. Die Aussage, sie glaubten an einen bösen Geist, wiesen sie vehement zurück. Sie behaupteten, der „falsche“ Dalai Lama, wie sie ihn nannten, sei bis 1976 selbst ein Anhänger der Shugden-Lehren gewesen und verbiete nun diese Praxis, was einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstelle.

„Ihre parteiischen und schädigenden Vorwürfe zielen nur darauf ab, unschuldige Shugden-Buddhisten zu beleidigen und anzufeinden“, so ein E-Mail-Kommentar. „Warum bewerten Sie die Forderungen der Shugden-Anhänger nicht ehrlich?“ Also wandte ich mich an Professor Robert Barnett, der als Direktor des Programms Zeitgenössische Tibet-Studien an der Columbia University in New York eine anerkannte Autorität ist.

„Die Kampagne fußt auf der Behauptung, innerhalb der tibetisch-buddhistischen Gemeinschaft existiere ein vom Dalai Lama angeordneter Bann der Shugden-Praxis“, sagte er. „Es gibt keinen solchen umfassenden Bann, auch wenn es einige tibetische Organisationen gibt, die offenbar zu bestimmten Zeiten solche Verbote gegenüber ihren eigenen Mitgliedern ausgesprochen haben, was tatsächlich Anlass zur Sorge gibt. Der Dalai Lama hat allerdings denjenigen, die ihn als ihren religiösen Lehrer ansehen, untersagt, die Shugden-Praxis auszuüben. Das könnte man vielleicht grob als eine Art Bann bezeichnen. Aber es ist in Wahrheit eine Aufforderung, die sich nur an die Menschen richtet, die den Dalai Lama ersuchten, ihnen Unterweisungen zu religiösen Texten zu geben. Die Internationale Shugden-Gemeinschaft (ISC) erkennt diesen Unterschied nicht an.“

Diskriminierende Aussagen seitens einiger Mitglieder der Tibetischen Exilregierung seien nicht hilfreich gewesen. Der Dalai Lama hätte mehr dafür tun sollen, die Klarheit zu schaffen, dass es keine Diskriminierung der Shugden-Anhänger geben dürfe. „Bedauerlicherweise blendet die Shugden-Kampagne solche Fragen häufig aus oder vermischt sie mit anderen, und konzentriert sich auf politische, personenbezogene und sektiererische Themen, die extrem provozierend und hetzerisch sind“, sagte Barnett. All dies habe die meisten vernünftigen Diskussionen in eine Sackgasse geführt.

Es gebe keinen gesicherten Nachweis dafür, dass China an der Finanzierung oder Organisation von Shugden-Protesten im Westen beteiligt sei. Allerdings gebe es gewichtige Indizien für eine starke chinesische Beteiligung an Shugden-Organisationen in Indien und Tibet. „Die NKT und ihre Partner-Gemeinschaften gingen zeitweise formale Verbindungen mit solchen Exilgruppen in Indien ein, und es gibt mindestens eine gemeinsame Erklärung und Kampagne. Führer der Shugden-Gruppen im indischen Exil reisen regelmäßig nach China und werden dort von chinesischen Funktionären offiziell empfangen – Anlässe, bei denen sie öffentliche Erklärungen abgeben.“

Viel bedeutender aber, so Barnett, sei die Tatsache, dass Shugden-Gruppen im Westen die gleichen Ansichten äußerten wie die chinesischen Behörden und die gleiche typische Strategie und oft auch Terminologie gebrauchten, indem sie ihre Kampagnen in erster Linie auf Angriffe gegen den Dalai Lama ausrichteten und ihn als „falsch“ bezeichneten. Eine deutliche Übereinstimmung strategischer Ziele und Methoden sei offensichtlich.

Es sei jedoch nicht korrekt zu sagen, Shugden-Anhänger im Westen glaubten an einen bösen Geist, so Professor Barnett: „Die Novizen lernen, dass Shugden eine fürsorgliche, erleuchtete Figur ist. Für sie sind die Sekte und ihre Lehren nicht extremistisch“. Die ISC, die angibt, keine NKT-Organisation zu sein, aber ohne Zweifel überwiegend aus NKT-Mitgliedern besteht und von diesen geleitet wird, wende eine starke Form der Manipulation an, die ebenso ein zentraler Bestandteil ihrer Social-Media-Kampagnen seien. „Wenn sie von den Medien befragt werden, behaupten die Demonstranten immer wieder, eine berechtigte Menschenrechtskampagne zu führen, aber in Wirklichkeit dient die Kampagne dem Ziel, ein prominentes religiöses Oberhaupt persönlich anzugreifen.“

So geriet der Observer unter schweren Beschuss. Wir werden den Hinweis auf einen „bösen Geist“ in der Online-Version des Artikels löschen, aber Widerruf und Entschuldigung? Das wohl nicht.  ■

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